Meisterhau -  Historisches und szenisches Fechten

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Diese Bilder entstanden während eines Vortrages über die mittelalterliche Gerichtsbarkeit. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil war der streng reglementierte Gerichtskampf, der mittels eines Gottesurteiles die Wahrheit ans Licht bringen sollte.

Bereits im 9.Jh wurde im fränkischen Recht die Benutzung sogenannter Langschilde vorgeschrieben. Aber erst in späteren Fechtbüchern erscheinen diese und auch die speziell gewandeten Kombattanden im Bild. Die enganliegende Kleidung sollte das Mitführen verborgener Waffen erschweren/verhindern - ebenso das Tragen zauberischer Schutzamulette, vor deren Macht der abergläubische Christ des Mittelalters eine große Angst hatte.

Einfachen und bürgerlichen Ständen war die Benutzung der gezeigten Utensilien vorgeschrieben... der lange Stechschild als Solowaffe, in Verbindung mit einer Keule oder dem Schwert.

Wir ließen diese Schilde nach den anatomischen Vergleichsmaßen der zeitgenössischen Fechtbücher anfertigen, denn es haben sich keine Originale erhalten. Ihr Gewicht beträgt um die 9kg und man ist damit erstaunlich behende und mobil. Mit beiden Händen gefaßt kann man den Schild sehr wuchtig und ultimativ einsetzen und diese unsere "Kampfversuche" dauerten stets nur wenige Sekunden. Mit Kolben oder Schwert beginnt man zu fechten, zu taktieren... das Duell kann sich hinziehen. Ob das damals ebenso war, steht trotzdem nur zu vermuten.

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"Nach germanischer Auffassung war die Waffe Träger einer göttlichen Kraft, sie spendete den Sieg, den diese höhere Macht verlieh."
(Nottarp, Gottesurteilsstudien)

Das heißt, die Gottheit (später: DER Gott) beherrschte das Ordal.
In vorchristlicher Zeit war der bewaffnete und bezeugte Zweikampf unter Edlen gängiges Recht zur Wiederherstellung der Ehre, Wahrheitsfindung und Sühne.
So berichtete bereits Tacitus.

Aber auch verschiedene waffenlose Beweisproben sind bekannt, z.B. der "Rasengang" auf Island (Heimat der Edda), die "Bahrprobe" (das Vorbeiführen eines vermeintlichen Täters am Opfer), ebenso wie verschieden gestaltete Feuer- und Wasserproben.

Kerngedanke ist immer, dass nur ein gerechter und ehrlicher Mensch sich im Einklang mit den Elementen der Natur (später: der göttlichen Ordnung) befinden kann und deshalb nur er durch sie beschützt wird.

In der frühmittelalterlichen Gesetzgebung benennt der "Sachsenspiegel" 3 Verbrechen, die einen Aufruf zum Kampfordal rechtfertigen: Allerdings mussten zunächst alle 3 Delikte auf einmal begangen worden sein!
Ab dem 14.Jh. instituierten sich Kampf- und Sondergerichte mit festem Reglement vor allem in süddeutschen Städten.

"Kampfwürdige Sachen" wurden: Grenzstreitigkeiten, Meineid, Ehebruch, Notzucht, Tötung, schwere Verletzung, Friedbruch, Beleidigungen, Ehrensachen, aber auch Ketzerei, Falschmünzerei, Brandstifterei und Giftmischerei.

Nur schwer konnte man sich entziehen, war man einmal "kempfflich" angesprochen.
Wenn z.B. der Ankläger einen geringeren Stand bekleidete, oder zu nahe verwandt war... oder wenn es bereits nach Mittag war und der Kampf noch immer nicht begonnen hatte.

Bis es aber überhaupt soweit war, vergingen ab Anklage bis zu 6 Wochen, in denen die Kombattanten sich auf die Sache vorbereiten konnten.
Da waren nun auch die Meister städtischer Fechtgilden gefragt, denn der Umgang mit den eigentümlich geformten und bis zu 10kg schweren Schilden war sehr speziell und ist es auch heute noch!